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Mit dem bevorstehenden Winter möchte die Gemeinde alle Anrainer:innen, dass Bäume, Sträucher und Hecken welche auf die öffentlichen Straßen und Gehwege ragen, zurückzuschneiden bzw. zu entfernen sind, damit ein ordnungsgemäßer Winterdienst durchgeführt werden kann.
Für die Freihaltung des Luftraumes (Siehe Abbildung) oberhalb und neben den Verkehrsflächen sind Grundstückseigentümer:innen, auf welchem der Baum bzw. die Sträucher und Hecken stehen, verantwortlich. (Grundgrenze = Schnittgrenze).
Wir weisen auch darauf hin, dass für Folgen nach Unfällen oder für Schäden an Fahrzeugen, welche auf eine Sichtbeeinträchtigung durch herabhängende Äste oder Sträucher zurückzuführen sind, die jeweiligen Grundstückseigentümer:innen zur Verantwortung gezogen werden können!
01.10.2025
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