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Rasenmähen während der Mittagszeit bzw. an Sonn- und Feiertagen
In St. Georgen gibt es keine Verordnung zu welchen Zeiten der Rasen gemäht werden darf und zu welchen nicht. Das soll grundsätzlich auch so beibehalten werden.
Viele Gemeindebürger von St. Georgen nutzen Sonn- und Feiertage um sich in ihrem Garten zu erholen und zu entspannen. Dennoch gibt es Mitbürger, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, nur an Wochenenden Zeit finden, in ihrem Gartenarbeit zu arbeiten.
Damit ein friedliches Nachbarschaftsverhältnis gewährleistet bleibt, wird empfohlen an Sonn- und Feiertagen ausnahmslos, sowie an Wochenenden in der Mittagszeit zwischen 12:00 und 14:00 Uhr das Rasenmähen zu unterlassen.
01.05.2025
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