Das Oö. Hundehaltegesetz im Überblick
Jede ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter!
Voraussetzung für die Haltung eines Hundes ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die körperliche und geistige Eignung. Erfüllt man diese Vorgaben, dann steht der Anschaffung eines vierbeinigen Freundes nichts mehr im Wege.
Sie haben sich zur Haltung eines Hundes entschieden. Gewiss ist das neue Haustier eine große Bereicherung, es gibt aber auch einige Pflichten, die Sie als HundehalterIn übernommen haben. Auf der Homepage sichermithund.at findet man hilfreiche Informationen zur Hundehaltung.
Ist der Hund älter als 12 Wochen, ist er binnen 3 Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde anzumelden.
Diese Meldung hat zu enthalten:
> Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
> Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
> Chipnummer
> Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
Beizuschließen sind dieser Meldung:
> der geforderte Sachkundenachweis (Kurs muss vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden.)
> Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungshöhe von 725.000 Euro (ein Wechsel der Haftpflichtversicherung ist der Gemeinde bekanntzugeben)
> Nachweis über die Registrierung in einer Heimtierdatenbank
> Tierarztbestätigung ab dem 12. Lebensmonat
Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde St. Georgen € 50,00 pro Hund. Für Wachhunde € 30,00. Die Steuer ist jährlich zu entrichten.
Hundekotbeutelspender in St. Georgen:
- Jörgerberg (Zebrastreifen)
- Schwabegg
- Maximilian
- St. Georgen (Brücke Bauhof)
- Tolleterau (Radfahrweg)
- Tolleterau (Radfahrweg)
- Tolleterau (Spielplatz)
- Tolleterau (West Bundesstraße)
- Aigen (Wiesinger Berg)
Hundehaltegesetz OÖ
Hunderatgeber
sichermithund.at
Termine Sachkundenachweis