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Vogelgrippe - Informationen für Geflügelhalter:innen

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.


Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden. 


Um den Geflügelbestand zu schützen, wurden in Österreich Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. In diesen Gebieten sind von den Geflügelhalterinnen und -haltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Für Oberösterreich wurden einige Bezirke als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, zu diesem auch der Bezirk Grieskirchen zählt. Die übrigen Bezirke bzw. Magistrate wurden gem. § 1 A der Kundmachung als Gebiete mit erhöhtem Risiko definiert.

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel, sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gem. § 8 Abs. 2 Vogelgesundheitsverordnung – VGV- eingehalten werden - Vogelgesundheitsverordnung bzw. beiliegendes Informationsblatt.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.


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13.11.2024