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Studentenförderung

Studierende mit Hauptwohnsitz in St.Georgen, die an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule inskribiert sind, erhalten von der Gemeinde St.Georgen pro Semester einen Zuschuss von € 75,00.

Der Hauptwohnsitz in St. Georgen muss während des geförderten Zeitraumes durchgehend aufrechterhalten werden.

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Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes in St. Georgen bei Grieskirchen *
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